Welche Rechtsform wählen?
Von mynewbusiness, 15:51 Welche Rechtsform die passende für Ihr gerade gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit mehreren Partnern selbstständig machen wollen. Traditionelle Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Gründer die wenigsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Gleichwohl sind Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heißt, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Entsprechend verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Plan zusammentun. Auch hier haften die Inhaber gänzlich, doch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so immenses Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist z. B. die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es jedoch eine Mindesteinlage von 25.000 €. Noch dazu muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung trägt. Bei dieser Rechtsform vertritt meistens nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die optimale für Ihre Unternehmung. Um eine Kommanditgesellschaft zu etablieren, benötigt man wenigstens zwei Personen. Zudem muss mindestens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die optimale Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.


