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Blog für Existenzgründer

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Samstag, 24. Oktober 2009

Ihr Weg zur Existenzgründung

Von mynewbusiness, 16:14
Der Weg in die Existenzgründung ist für viele Menschen ein Weg in die persönliche Freiheit, selbstständig zu arbeiten und dabei autark entscheiden, die Arbeitszeit frei einzuteilen und evtl. das Hobby zum Beruf zu machen, bringen jedes Jahr sehr viele Menschen auf die Idee eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen.  Bevor jetzt euphorisch ein Unternehmen gegründet wird, muss sich dennoch jeder fragen, ob er für die Selbstständigkeit tauglich ist. Selbst ein Unternehmen ohne Mitarbeiter zu führen, ist anspruchsvoll und neben den beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten bedarf ein Unternehmer auch ein gewisses Maß an Selbstdisziplin, er muss beharrlich sein, kommunikativ, phantasievoll, sollte Improvisationstalent besitzen und nicht zuletzt muss der Existenzgründer auch Risiken nicht unterschätzen und seine Chancen am Markt objektiv beurteilen.  Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sind vom angehenden Unternehmer eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. So braucht man für die Existenzgründung einen Businessplan, in dem klar und deutlich dargestellt wird, wie die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll, welches Geld benötigt wird, welche Umsätze in welchen Zeiträumen generiert werden können und wie es mit der Liquidität aussieht. Immerhin muss schon bald nach der Existenzgründung mit der selbstständigen Tätigkeit das Geld für den kommenden Lebensunterhalt erziehlt werden.  In diesem Fall macht es einen signifikanten Unterschied, ob Sie sich mit der Existenzgründung einen beruflichen Traum verwirklichen oder ob die Existenzgründung eine Notlösung ist, um aus der Arbeitslosigkeit oder dem Elend vin Hartz IV zu entkommen. Wer eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit hervor plant, kann auf die Unterstützung des Staates bauen. Wird das angemessene Konzept erstellt, gewährt das Arbeitsamt auf Antrag eine Hilfe für die Existenzgründung. Der Gründungszuschuss wird über neun Monate in Höhe des sonstigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pauschal genehmigt. Damit kann in der Startphase nach der Existenzgründung der Lebensunterhalt bestritten werden.  Im Kontext mit der Existenzgründung sollte die gesamte Familie des Gründers hinter ihm stehen und Ihn perfekt unterstützen.