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Samstag, 24. Oktober 2009

Die GmbH im Überblick

Von mynewbusiness, 16:25
Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der begehrtesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon alleinig daraus herleiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH bestehen.  Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Personen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, also ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst nicht handlungsfähig. Handeln und Verträge besiegeln kann die GmbH alleinig durch ihre Organe. Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keinesfalls zwangsläufig auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH dem Wirtschaftsrechte gegenüber. Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beobachten die Geschäftsleitung und sind den Geschäftsführern gegenüber weisungsberechtigt. Für bestehende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften auf keinen Fall mit ihrem Privateigentum. Jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von wenigstens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig zahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine einzahlen darf.  Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, entsteht eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der folgenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch selbst haften.  Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften betitelt. Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, einerlei welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, somit ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.  Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer vergleichbar wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist selbstredend immer ein ausreichendes Stammkapital.  Selbstständige, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, können andernfalls die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.